Nach Art. 44 Abs. 2 Bst. c IVöB kann eine Anbieterin von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie ein ungewöhnlich niedriges Angebot einreicht, ohne auf Aufforderung hin nachzuweisen, dass die Teilnahmebedingungen eingehalten werden und wenn sie keine Gewähr für eine vertragskonforme Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen bietet.