Es handle sich somit um kein ungewöhnlich niedriges Angebot. Würde der Auffassung der Vergabestelle gefolgt, könnte diese jegliche unternehmerische Freiheiten aushebeln, was mittelfristig den Wettbewerb eliminieren würde. 3. Erläuterungen, ungewöhnlich niedrige Angebote