Dies widerspreche dem Transparenzprinzip und der geforderten Mitwirkungspflicht. Insbesondere der Kilometeransatz für das Fahrzeug sei ohne jegliche Rücksprache festgelegt worden. Der verwendete Ansatz finde sich in keinem von ihr im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereichten Dokumente, im Gegensatz zum Stundenansatz für den Mitarbeitereinsatz, welcher aus der Berechnung der Service-Aktivitäten hervorgehe. Die Kalkulation sei auch nach Studium der Stellungnahme der Vergabestelle weiterhin nicht bekannt, da diese von der Vergabestelle nie offengelegt worden sei.