Arbeiten an diesem System seien zwingend mit einem Steiger und einer zweiten Person zur Sicherung auszuführen. Für die im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Diskussion stehenden Wartungsarbeiten werde kein Steiger und somit auch keine zweite Person zur Sicherung benötigt. Bei der Nutzung der von der Beschwerdeführerin erwähnten Synergien wären jedoch stets die zwei Personen vor Ort, welche für die hier zur Diskussion stehenden Wartungsarbeiten nicht benötigt würden. Diese grundsätzlich anfallenden Kosten seien in der Kalkulation der Beschwerdeführerin nicht berücksichtigt.