d) Die Vergabestelle führt in ihrer Vernehmlassung vom 7. April 2025 aus, die Beschwerdeführerin habe auf Nachfrage angegeben, dass Reisekosten nicht berechnet worden seien, da sie in der Region G.________ über weitere Installationen verfügen würde und es ihr daher möglich sei, diese Einsparungen an die Vergabestelle weiterzugeben. Nach Kenntnis der Vergabestelle und nach Rücksprache mit der Stadt G.________ handle es sich dabei um das Parkleitsystem der Stadt. Arbeiten an diesem System seien zwingend mit einem Steiger und einer zweiten Person zur Sicherung auszuführen.