Aus der bereinigten Angebotsvergleichstabelle ergebe sich, dass ihr Angebot in Bezug auf die Investitionskosten gegenüber dem im Offertöffnungsprotokoll ursprünglich ausgewiesenen Preis nun minim höher sei als dasjenige der Beschwerdegegnerin. Auch der angebotene Preis für die Kosten für Wartung/Service würde minim über demjenigen der Beschwerdegegnerin liegen, wobei der von der Vergabestelle berücksichtigte Preis nicht mit dem ihr gemäss korrigiertem Zusammenzug der Kosten offerierten Preis übereinstimmen würde. Der Preis für den Unterhalt sei von der Vergabestelle bereinigt und – wie in der bereinigten Angebotsvergleichstabelle ersichtlich – massiv erhöht worden.