und Umgebung über die gesamte Lebensdauer der hier ausgeschriebenen Neuanlagen bestehen bleibe. Die Vergabestelle bereinigte das Angebot insofern, als sie eine Kilometerpauschale von CHF 2.10 pro Kilometer für zwei Mal 150 km (Strecke vom Firmensitz der Beschwerdeführerin zur angebotenen Anlage und zurück) sowie zwei Mal 1.50 Stunden à CHF 85.00 (Reisezeit vom Firmensitz der Beschwerdeführerin zur angebotenen Anlage und zurück für eine Person) in der Höhe von CHF 8850.00 zum Angebot für Serviceleistungen von CHF 2691.75 gemäss Offerte der Beschwerdeführerin addierte.