Sie führte darin aus, bei den angegebenen Servicekosten der Beschwerdeführerin würden wesentliche Elemente eines Serviceumfanges wie Anfahrt/Abfahrt, Material bzw. Arbeitsleistung fehlen, wodurch die Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten verloren gehe. Die angegebenen Servicekosten der Drittanbieterin A seien mit der Begründung eines strategischen Markteintrittes um 75 % reduziert worden, was ein unzulässig niedriges Angebot generiere.