Die Vergabestelle erstellte das Dokument «Plausibilisierung Offerten Realisierung virtuelle Fahrbahnhaltestellen und dyn. T30-Signalisation» vom 18. Februar 202512 (nachfolgend Dokument «Plausibilisierung»), in welchem sie bezüglich der Angebote für Wartungsarbeiten der Beschwerdeführerin sowie der Drittanbieterin A deren Angebotspreise bereinigte. Sie führte darin aus, bei den angegebenen Servicekosten der Beschwerdeführerin würden wesentliche Elemente eines Serviceumfanges wie Anfahrt/Abfahrt, Material bzw. Arbeitsleistung fehlen, wodurch die Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten verloren gehe.