Die für den Unterhalt notwendigen Aktivitäten verrechnete die Beschwerdeführerin gemäss Kostenaufstellung zu einem Stundenansatz von CHF 85.00. Sie macht pro Jahr CHF 255.00 geltend, für zehn Jahre ausmachend CHF 2550.00. In ihrer Offerte vom 30. Januar 2025 machte die Beschwerdeführerin CHF 2691.75 (CHF 2490.00 für die Unterhaltsarbeiten plus CHF 201.75 Mehrwertsteuer) geltend. 8 E-Mail vom 13. Februar 2025 in den Vorakten der Vergabestelle, pag. 000039 9 E-Mail vom 14. Februar 2025 in den Vorakten der Vergabestelle, pag. 000029 ff. 10 Vorakten der Vergabestelle, pag. 000021 f. 11 Vorakten der Vergabestelle, pag. 000028