Die Drittanbieterin A gab in ihrer Antwort9 an, die offerierten Anlagen seien von hoher Qualität und sehr robust, weswegen sie keine grosse Wartung benötigen würden. Zudem habe sie den Wunsch, sich in der Deutschschweiz auf dem Markt etablieren zu können, weshalb ein Rabatt auf den Unterhaltskosten gewährt werde. Dieser habe im Formular nicht aufgeführt werden können und sei deshalb direkt in die Kalkulation integriert worden. Die Beschwerdeführerin gab in ihrer Antwort vom 14. Februar 202510 hinsichtlich der Wartungskosten Folgendes an: