Die Beschwerdegegnerin führte in ihrer Antwort8 aus, die fünf angebotenen Steuergeräte würden wartungsmässig als eine Anlage mit mehreren Standorten gerechnet. Die Berechnung der Wartungskosten basiere auf der Voraussetzung, dass die Wartung in einem Stück durchgeführt werde. Es handle sich mit 12 Masten, 22 Schleifen und 12 Signalgebern um keine grosse Anlage. Die Wartungsarbeiten seien kurz und da keine Hochmasten und Überkopf-Signalgeber vorhanden seien, brauche es keine externe Unternehmung für die Reinigung der Signalgeber, was zusätzlich die Kosten senke.