Mit E-Mail vom 10. Februar 20257 wandte sich die Vergabestelle an alle fünf Anbieterinnen und bat um verbindliche Rückmeldung, ob bestimmte Positionen Bestandteil der Offerten und in den summarischen Positionen eingepreist seien (Ausstattung der Anlagen mit einer Websynoptik, Berücksichtigung der Wartung und Funktionsprüfung des Routers in den jährlichen Wartungskosten sowie Einsatz einer Absicherung gegen Schädlingsbefall) und bat um Prüfung und Freigabe des korrigierten Leistungsverzeichnisses. Die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin sowie eine der Drittanbieterinnen (nachfolgend Drittanbieterin A) wurden zudem zur Bestätigung