Sowohl die Beschwerdeführerin als auch die Beschwerdegegnerin reichten innert Frist ihre Angebote ein. Mit Zuschlagsverfügung vom 19. Februar 2025, welche die Vergabestelle am 20. Februar 2025 auf Simap publizierte, erteilte diese der Beschwerdegegnerin den Zuschlag mit der Begründung, dass das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalte. 1/15 BVD 130/2025/1