Der Auftrag beinhaltet die Lieferung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme von fünf Lichtsignalanlagen. In den Ausschreibungsunterlagen ist als Eignungskriterium die Fachkompetenz des Anbieters aufgeführt, welche durch zwei Firmenreferenzprojekte für Lichtsignalanlagen belegt werden sollte. Als Zuschlagskriterien sind die Investitionskosten zu 65 % und die Wartungskosten zu 35 % festgelegt. Es gingen insgesamt fünf Angebote ein. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch die Beschwerdegegnerin reichten innert Frist ihre Angebote ein.