Zusätzlich ist zu beachten, dass aus den Ausschreibungsunterlagen zur Position 8 nicht hervor geht, dass die Leuchte deckeneben versenkt, halb versenkt oder ganz ausgefahren werden können muss (vgl. oben). Erst in der Nachfrage per E-Mail vom 15. Dezember 2023 fügte die Vergabestelle ein Bild hinzu, auf welchem die drei verschiedenen Zustände der gewünschten Leuchte explizit ersichtlich sind. Zwar ist es korrekt, dass im Angebot der Beschwerdeführerin aus den vorhandenen Unterlagen nicht hervorging, ob die Leuchte gemäss Position 8 versenkbar ist oder nicht.