Weiter stellte sie die Frage, ob die angebotene Leuchte deckeneben versenkt werden könne und bei Bedarf ausgefahren werden könne. Die Beschwerdeführerin beantwortete die von der Vergabestelle gestellten Fragen innert der gesetzten Frist mit E-Mail vom 19. Dezember 2023. Die Frage zur Position 8 beantwortete die Beschwerdeführerin mit «Ja, die Leuchte wird gem. beiliegendem Datenblatt als Sonderleuchte ausgeführt bzw. produziert». Sie fügte der E-Mail ein Datenblatt bei, auf welchem dasselbe Bild der Leuchte wie auf dem Datenblatt gemäss Offerte abgebildet ist.