Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Eingabe zu Position 8 bei der Frage «Leuchte gemäss Referenz» die Antwort «Nein» angekreuzt. In den Ausschreibungsunterlagen ist hinter dem anzukreuzenden Kästchen «Nein» der Zusatz «Falls nein Datenblatt beilegen» enthalten. Im Register 12 des Angebots reichte die Beschwerdeführerin ein mit «Lightingbook» bezeichnetes Dokument ein, in welchem Informationen zu den angebotenen Produkten zu den Positionen 1 bis 8 enthalten sind. Die Leuchte gemäss Position 8 wird als «LED Decken-Halbeinbauleuchte» bezeichnet.