Zur Frage, ob die Leuchte gemäss Position 8 deckeneben versenkt und bei Bedarf ausgefahren werden könne, habe die Beschwerdeführerin mit «Ja, die Leuchte wird gem. beiliegendem Datenblatt als Sonderleuchte ausgeführt und produziert» geantwortet und zudem ein neues Datenblatt eingereicht. Mit dieser Antwort und dem neuen Datenblatt sei jedoch die technische Spezifikation durch die Beschwerdeführerin nicht weitergehend und in genügender Klarheit erläutert worden. Konkret sei nicht beantwortet worden, ob die Leuchte deckeneben versenkt und bei Bedarf ausgefahren werden könne. Das Datenblatt enthalte lediglich eine Skizze, welcher diese Spezifikationen auch nicht entnommen werden könne.