Mit E-Mail vom 4. März 202421 wandte sich die Beschwerdeführerin an die Vergabestelle und gab ihrem Erstaunen über die Ausschlussverfügung Ausdruck. Sie brachte vor, die Anforderung, dass die Leuchte versenkbar sein müsse, hätte sie gemäss E-Mail vom 19. Dezember 2023 und dem beigefügten Datenblatt innert der per Mail vom 15. Dezember 2023 gesetzten Frist bestätigt. Auch auf dem dieser Mail beigefügten Datenblatt sei im Beschrieb die Bezeichnung «recessed Downlight, Custommade Version with hide function» vermerkt. Sie bitte um nochmalige Überprüfung und behalte sich das Recht vor, eine Beschwerde gegen die Ausschlussverfügung einzureichen.