Ziffer 1 des Leistungsverzeichnisses integrierender Bestandteil der Offerte des Unternehmers und bei deren Annahme auch des daraus resultierenden Vertrages.13 In Ziffer 1.3, unter dem Titel «Ergänzende Bestimmungen Beleuchtungstechnik» wird verlangt, dass der Submission Prospekte und beleuchtungstechnische Angaben sämtlicher Leuchten sowie Minergie-Zertifikate der Minergieleuchten beizulegen seien. Das Fehlen dieser Unterlagen führe zum Ausschluss aus dem Submissionsverfahren.14 Unter Ziffer 2 des Leistungsverzeichnisses werden in den Positionen 1 bis 8 die verschiedenen Arten von Leuchten resp. Lampen aufgeführt.