Die Beschwerdeführerin bezeichnete Ihre Eingabe als «Antrag zur Beschwerde gegen die Ausschlussverfügung vom 27.02.2024 (…)». Bereits daraus ist ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin mit der angefochtenen Verfügung nicht einverstanden ist. Der Begründung ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin entgegen der in der Ausschlussverfügung enthaltenen Begründung der Meinung ist, die technischen Spezifikationen gemäss Submissionsunterlagen eingehalten zu haben. Weiter führt die Beschwerdeführerin aus, die Ausschlussverfügung habe sie umso mehr überrascht, als sie gemäss Offertöffnungsprotokoll im Gegensatz zu den Mitbietenden auf dem ersten Platz sei.