d) Die Vergabestelle bezweifelt in ihrer Stellungnahme vom 15. April 2024 die Rechtzeitigkeit der Beschwerde der Beschwerdeführerin. Die Beschwerde muss innert der 20-tägigen Rechtsmittelfrist eingereicht werden. Die Ausschlussverfügung wurde gemäss Sendungsverfolgung am 28. Februar 2024 der Post übergeben. Die Sendung wurde von der Beschwerdeführerin am 4. März 2024 am Postschalter abgeholt. Die Frist beginnt gemäss Art. 41 Abs. 1 VRPG9 an dem auf die Mitteilung folgenden Tag zu laufen. Mit der Postaufgabe der Beschwerde am 22. März 2024 wurde die Beschwerdefrist eingehalten. Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht.