Innert Frist reichten fünf Anbieterinnen ein Angebot ein, darunter auch die Beschwerdeführerin. Mit Ausschlussverfügung vom 27. Februar 2024 schloss die Vergabestelle die Beschwerdeführerin vom Verfahren aus. Als Begründung führte die Vergabestelle aus, dass das Angebot der Beschwerdeführerin die erforderlichen technischen Spezifikationen gemäss den Ausschreibungsunterlagen nicht erfülle, weil die im Gang im Obergeschoss angebotenen Leuchten gemäss Datenblatt nicht versenkbar seien.