Der Zeitaufwand wird als knapp überdurchschnittlich erachtet, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Anwältinnen der Beschwerdeführerin diese im parallel laufenden Beschwerdeverfahren betreffend Belagserneuerungsarbeiten 2023 für das Strasseninspektorat Mittelland West ebenfalls vertreten. In grossen Teilen haben die Anwältinnen in beiden Verfahren ähnlich argumentiert, was zu einer Reduktion des Zeitaufwands führt. In Berücksichtigung dieser Umstände erachtet die BVD einen Parteikostenersatz von CHF 5500.00 als angemessen.