der Entsorgung des Abfallmaterials gestützt auf ein fehlerhaftes Leistungsverzeichnis offerierten. Es sind damit wesentliche Fehler begangen worden, welche Einfluss auf die massgebenden Gesamtpreise und die Preisgestaltung der Offerten haben. Die Ausschreibung inkl. Publikation ist daher unter Korrektur des Leistungsverzeichnisses zu wiederholen, so dass die Anbieterinnen ihre Offerten gestützt auf ein fehlerfreies Leistungsverzeichnis nochmals einreichen können.