Ausbauasphalt mit einem PAK-Ge- halt von bis zu 250 mg/kg soll möglichst für die Herstellung von Baustoffen verwertet werden, kann aber bis zum 31. Dezember 2027 auch auf einer Deponie des Typs B gelagert werden. Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt von mehr als 250 mg/kg – also höher belastetes Material – kann 21 Trüeb Hans Rudolf / Clausen Nathalie, in Wettbewerbsrecht II Kommentar, 2. Aufl. 2021, Art. 38 N. 9 f. 22 Vorakten der Vorinstanz, pag. 000036 14/19 BVD 130/2023/3