Für das nach Position 262.228 abzutransportierende Material für Deponie Typ B seien im Leistungsverzeichnis 2023/200 die Kosten für die Entsorgungs- und Lagergebühren unter Position 266.128 anzugeben gewesen. Im Leistungsverzeichnis 2023/21 fehle allerdings eine entsprechende Position, es enthalte nur die Gebühren für Entsorgung und Lagerung für unbelastetes Material für Deponie des Typs A und für schwer belastetes Material, das zur thermischen Verarbeitung in einer Verbrennungsanlage zugeführt werde. Die Entsorgungs- und Lagergebühren würden in der Vertragserfüllung beider Leistungsverzeichnisse anfallen, weshalb diese Kosten in der Bewertung einbezogen werden müssten.