a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, nach Kenntnis der geringen Preisdifferenz zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Angebot habe sie die Leistungsverzeichnisse eingehen studiert, wobei ihr beim Vergleich der Leistungsverzeichnisse 2023/21, Objekte und 2023/200, Belagsflicke eine Inkonsistenz aufgefallen sei. Die genannten Leistungsverzeichnisse würden unter der Position 260 jeweils die zu offerierenden Leistungen für Transporte und Lagerungen enthalten. Unterteilt sei diese Position in die Unterpositionen 262 für Transport und 266 für Entsorgung oder Lagerung. Unter Position 262.228 seien in beiden Leistungsverzeichnissen die Transportkosten exkl.