11/19 BVD 130/2023/3 das Gleichbehandlungsgebot dar, die fehlerhaften Kalkulationen haben vielmehr auch Einfluss auf den bewertungsrelevanten Gesamtpreis. g) Die Beschwerdeführerin rügt weiter, die Vergabestelle habe bei der Beschwerdegegnerin Erläuterungen in Bezug auf diverse Positionen eingeholt, da die von ihr offerierten Preise offenbar unter den marktüblichen Preisen liegen würden. Unter anderem betreffe dies auch Positionen, welche sie in ihrer Beschwerde erwähnt habe.