Die von der Vergabestelle gemäss Stellungnahme vom 6. Juni 2023 vorgenommene Bereinigung bezüglich der zwei Positionen kann aufgrund der Vorakten und Erklärungen nicht nachvollzogen werden bzw. entspricht den von der Vergabestelle vorgenommenen Korrekturen nicht. Die Vergabestelle vermag weder diese Differenzen noch die weiteren, zum Teil erheblichen Differenzen zwischen den von den Anbieterinnen angebotenen und den durch die Vergabestelle bereinigten Offertsummen zu erklären. Dies stellt nicht nur ein Verstoss gegen das Transparenzgebot sowie 18 Vorakten TBA, pag. 000222 19 Vorakten TBA, pag. 000224