Auch bei der Analyse aller übrigen Angebote ergeben sich unerklärbare, zum Teil erhebliche Differenzen zwischen den angebotenen und den durch die Vergabestelle bereinigten Offertsummen. Diese Differenzen lassen sich bei keiner der Anbieterinnen durch die von der Vergabestelle erst im Beschwerdeverfahren erwähnte Bereinigung bezüglich der Positionen 111.001 und 111.002 im Leistungsverzeichnis «Belagsflicke» erklären.