f) Zudem ergeben sich zwischen den Angebotssummen gemäss Offertöffnungsprotokoll18 und gemäss dem Dokument «Bewertung der Angebote (Vergleichstabelle)»19 (im Folgenden: Vergleichstabelle) sowohl bei der Beschwerdeführerin als auch bei der Beschwerdegegnerin Differenzen, welche nicht mit der Entfernung der in den Position 111.001 und 111.002 offerierten Preisen übereinstimmen. Mit ihrer Stellungnahme vom 6. Juni 2023 hat die Vergabestelle eine vertrauliche Tabelle «Angebotsbereinigung SI Ost» (nachfolgend: Tabelle) eingereicht, auf welcher die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin aufgeführt sind.