Alle Anbieterinnen haben für die Leistungen des Leistungsverzeichnisses «SWISSCOM- Schächte» ein Angebot von CHF 0.00 abgegeben. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrer Angebotssumme gemäss Offertöffnungsprotokoll die Gesamtsumme für die Leistungsverzeichnisse «1 / Belagsobjekte», «100 / Belagsflicke» und «Pförtneranlagen, Bodenwelle» eingerechnet. Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Angebotssumme lediglich die Summen für die Leistungsverzeichnisse «1 / Belagsobjekte» und «100 / Belagsflicke» angegeben, das Angebot für das Leistungsverzeichnis «Pförtneranlagen, Bodenwelle» jedoch nicht.