17 ff. 11 Dokument B «Bestimmungen zum Vergabeverfahren und Besondere Bestimmungen vom 15. Dezember 2022», Zif- fer 225.300, pag. 000026 12 Vorakten der Vergabestelle, pag. 000035 9/19 BVD 130/2023/3 sollen. Zudem hat die Vergabestelle die vorgenommenen Anpassungen nicht nachvollziehbar protokolliert und gegenüber den Anbieterinnen nicht begründet und offengelegt, was gegen Art. 39 Abs. 4 IVöB verstösst und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellt.