Auch in ihrer Ergänzung der Beschwerde und Stellungnahme vom 21. Juli 2023 führt die Beschwerdeführerin aus, sie könne immer noch nicht nachvollziehen was und wie genau bereinigt worden sei. Ausserdem lasse sich den Vergabeakten entnehmen, dass in Bezug auf das Angebot der Beschwerdegegnerin auch Erläuterungsbedarf bestanden habe. Verschiedene Positionen 7 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 19 N. 7 7/19 BVD 130/2023/3