In ihrer Stellungnahme vom 16. August 2023 bringt die Vergabestelle vor, dem Offertöffnungsprotokoll könne transparent entnommen werden, dass alle Offerten – auch jene der Beschwerdegegnerin – fristgerecht eingegangen seien. Die Offerte der Beschwerdegegnerin sei auch vollständig gewesen, Nachforderungen seien bei keiner Offerte nötig gewesen.