b) Die Vergabestelle führt aus, die sieben eingetroffenen Angebote seien bis zur Offertöffnung am 23. Februar 2023 in einem abgeschlossenen Schrank in den Räumlichkeiten der Vergabestelle aufbewahrt worden. Die Offertöffnung sei durch die Herren F.________ und G.________ in einem Grossraumsitzungszimmer durchgeführt worden, wo gleichzeitig auch noch weitere Mitarbeiter gearbeitet hätten. Mit Ausnahme der Offerten der Beschwerdeführerin seien die Offerten in 6 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)