Bezüglich der Offerten und weiterer Unterlagen wurden die Akteneinsichtsgesuche der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin abgewiesen. Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 stellte das Rechtsamt der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin die entsprechend anonymisierten Verfahrensakten zu und gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit, ihre Beschwerde zu ergänzen und zu den Eingaben der Beschwerdegegnerin vom 5. Juni 2023 und der Vergabestelle vom 6. Juni 2023 Stellung zu nehmen.