Die Vergabestelle wird in ihrem Leistungsverzeichnis Abfallmaterial mit einem PAK- Gehalt bis zu 250 mg/kg dem Deponietyp B, und nicht dem Deponietyp E, zuzuordnen haben. In den Ausschreibungsunterlagen wird sie zudem klar zu kommunizieren haben, welche Teile der zu offerierenden Gesamtleistung in den bewertungsrelevanten Gesamtpreis einfliessen und dabei – sollte sie gewisse Teile nicht dazu zählen wollen – nachvollziehbar darlegen, wieso diese nicht in den bewertungsrelevanten Gesamtpreis einfliessen bzw. wieso diese trotzdem zu offerieren sind. Allfällige Bereinigungen nach Eingang der Offerten wird sie schliesslich nach den Grundsätzen von Art.