Mangels nachvollziehbarer Erklärung muss daher davon ausgegangen werden, dass diese Zuordnung bei Positionen 262.243, 266.142, 266.143 und 267.143 entgegen den von der Vergabestelle selber aufgeführten Grundsätzen nach VVEA ein Fehler im Leistungsverzeichnis darstellt. Dies verdeutlicht auch folgender Umstand: Die Vergabestelle hat zeitgleich mit der vorliegend strittigen Ausschreibung zu den Belagserneuerungsarbeiten 2023 für das Strasseninspektorat Mittelland West auch die Belagserneuerungsarbeiten 2023 für das Strasseninspektorat Mittelland Ost ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist gleich aufgebaut wie diejenige im vorliegenden Verfahren.