Die Positionen 262.227 und 262.228 sowie 266.127 und 266.128 entsprechen den Vorgaben der Besonderen Bestimmungen der Vergabestelle und der VVEA, indem dieses Material mit PAK- Gehalt bis 250 mg/kg einer Deponie des Typs B zugewiesen werden. Auch die Position 267.144, welche Material mit PAK-Gehalt von 251 bis 1000 mg/kg einer Deponie des Typs E zuweist, entspricht diesen Vorgaben. In den Positionen 262.243, 266.142, 266.143 und 267.143 dagegen wird Material mit einem PAK-Gehalt von unter 250 mg/kg einer Deponie des Typs E zugewiesen. Es handelt sich um Material im Umfang von 1192 m3 und 250 t.