Der Zuschlag sei daher aufzuheben, die Preisevaluation sei mit den richtigen Mengen durchzuführen und der Zuschlag sei dem vorteilhaftesten Angebot zu erteilen. Sie habe diese Inkonsistenz und das Spekulationspotential aber nicht schon vorher erkennen können, sondern erst nach dem nochmaligen eingehenden Studium der Leistungsverzeichnisse aufgrund der kleinen Preisdifferenz.