Anbietende, welche diesen Widerspruch entdeckt hätten, hätten in den Positionen 262.243, 266.143 und 267.143, welche in Realität weniger oft verrechnet würden, als im Leistungsverzeichnis vorgesehen, tiefe Preise anbieten können. Bei den im Leistungsverzeichnis weniger oft vorkommenden Positionen 266.128 und 267.144, welche in Realität aber dann mehr angewendet würden, hätte eine spekulierende Anbieterin höhere Preise anbieten können. Dies 11/20 BVD 130/2023/2