Die Mengenangaben für die Positionen 262.228, 262.243, 266.128, 266.143, 267.143 und 267.144 gingen davon aus, dass ein Grossteil der in diesen Positionen genannten und abzutransportierenden Altbeläge Deponien des Typs E zugeführt werden müssten. Gleichzeitig würden die Mengenangaben aber auch vorsehen, dass es sich bei einem Grossteil der Altbeläge um wenig belastetes Material mit einem PAK-Gehalt von weniger als 250 mg/kg handle. Hier gebe es einen Widerspruch zwischen dem PAK-Gehalt und der Zuordnung zu den Deponien. Während der Vertragserfüllung werde in Realität weniger belastetes Material mit einem PAK-Gehalt von weniger als 250 mg/kg nicht Deponien des Typs E zugeführt.