Im Übrigen ist zu erwähnen, dass die Vergabestelle einen Übertragungsfehler der Beschwerdeführerin beim Übertragen der Brutto-Angebotssumme des Leistungsverzeichnisses «1 / Belagsobjekte» in das Angebotsformular (Abweichung von CHF 90.00) nicht korrigiert hat, womit der im Angebotsvergleich relevante Gesamtpreis der Beschwerdeführerin nicht korrekt war und um diese Differenz zu korrigieren wäre. 4. Zuschlag an vorteilhaftestes Angebot