Die Vergabestelle hat mit Schreiben vom 16. März 2023 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund offensichtlicher Differenzen zu marktüblichen Preisen Begründungen sowie Preisanalysen zu bestimmten Positionen eingefordert. Die Beschwerdegegnerin hat mit Eingabe vom 24. März 2023 Stellung genommen. Ob diese Antworten bei der Bewertung der Offerte der Beschwerdegegnerin von der Vergabestelle genügend berücksichtigt wurden, kann hinsichtlich des Verfahrensausgangs ebenfalls offen gelassen werden.