Die Vergabestelle wäre verpflichtet gewesen, die Anpassung des Leistungsverzeichnisses gegenüber den Anbieterinnen offenzulegen und nachvollziehbar zu begründen. Ob die Verletzung des rechtlichen Gehörs geheilt werden kann, kann vorliegend hinsichtlich des Verfahrensausgangs offen gelassen werden. e) In den Ausschreibungsunterlagen sind im «Dokument D Leistungsverzeichnisse» drei Formulare mit dem Titel «ANGEBOT» enthalten: Eines für die Objekte «Diverse Strassen und Gemeinden im SI Mittelland West / Objekte» und «Diverse Strassen und Gemeinden im SI Mittelland West / Belagsflicke»14, eines für «Pförtneranlagen, Bodenwelle»15 und eines für «SWISSCOM- Schächte»16.