«2 Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören: a die Ausschreibung; b die Ausschreibungsunterlagen; c das Protokoll der Angebotsöffnung; d die Korrespondenz über das Vergabeverfahren; e die Bereinigungsprotokolle; f Verfügungen im Rahmen des Vergabeverfahrens; g das berücksichtigte Angebot; h Daten zur Rückverfolgbarkeit der elektronischen Abwicklung einer Beschaffung; i Dokumentationen über im Staatsvertragsbereich freihändig vergebene öffentliche Aufträge.»