Dass sie gegenüber der Beschwerdeführerin konkurrenzfähig geworden sei, sei kein Zufall, dass die Preisdifferenz so knapp ausgefallen jedoch schon. Die Beschwerdeführerin könne mit dem Umstand, für einmal nicht den Zuschlag erhalten zu haben, nicht umgehen und suche nun die Ursachen bei der Vergabestelle und der Zuschlagsempfängerin.